Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument auf einer Website das dokumentiert, wie zugänglich das Angebot ist — und was getan wird um es weiter zu verbessern. Für BFSG-pflichtige Websites ist sie seit Juni 2025 Pflicht. Für alle anderen ist sie ein Zeichen von Transparenz und Verantwortung.
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
Bundesbehörden
Pflicht — Grundlage: BITV 2.0
Landesbehörden
Pflicht — Grundlage: Landesgesetze
BFSG-pflichtige private Websites
Pflicht — Grundlage: BFSG § 12
Alle anderen kommerziellen Websites
Empfohlen — Good Practice
Privatpersonen
Nicht erforderlich — keine gesetzliche Grundlage
Pflichtinhalte der Barrierefreiheitserklärung
Konformitätsstatus
Drei mögliche Aussagen: 'vollständig konform' (alle WCAG-Kriterien erfüllt), 'teilweise konform' (einige Kriterien nicht erfüllt, mit Auflistung), 'nicht konform' (viele Kriterien nicht erfüllt). 'Teilweise konform' ist für die meisten Websites der realistische Status.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alle bekannten Barrierefreiheitsprobleme müssen aufgelistet werden mit: Beschreibung des Problems, Grund (technische Einschränkung, unverhältnismäßige Belastung, kein Anwendungsbereich) und ggf. barrierefreier Alternative.
Datum der letzten Überprüfung
Wann wurde die Erklärung zuletzt aktualisiert? Das Datum zeigt Nutzern und Behörden ob die Erklärung aktuell ist. Bei jeder signifikanten Änderung der Website aktualisieren.
Feedback-Mechanismus
Kontaktmöglichkeit für Nutzer die Barrierefreiheitsprobleme melden oder auf Inhalte hinweisen wollen die sie nicht nutzen können. E-Mail-Adresse oder Kontaktformular. Wichtig: Meldungen müssen auch bearbeitet werden.
Durchsetzungsverfahren
Für öffentliche Stellen: Link zur zuständigen Stelle für Barrierefreiheitsbeschwerden. Für private BFSG-pflichtige Websites: Verweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde (je nach Bundesland).
Vorlage: Barrierefreiheitserklärung
Die folgende Vorlage kann als Ausgangspunkt verwendet und an die eigene Situation angepasst werden. Fettgedruckte Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen.
Muster-Text der Erklärung
[Website-Name / Anbieter] ist bemüht, seine Website und seine digitalen Dienste im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA [vollständig / teilweise / nicht] vereinbar. Für Feedback und Kontakt bei Barrieren: [Name oder Funktion], E-Mail: [E-Mail-Adresse]. Datum der letzten Überprüfung: [Datum].
Wo die Erklärung veröffentlichen?
Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht auffindbar sein. Best Practice: direkter Link im Footer jeder Seite, neben Impressum und Datenschutzerklärung. Eine eigene URL wie /barrierefreiheit/ oder /barrierefreiheitserklaerung/ macht sie direkt verlinkbar und auffindbar. Die Erklärung selbst muss barrierefrei sein — keine PDFs ohne barrierefreie Alternative, kein mehrstufiges Verstecken hinter Formularen.
Barrierefreiheitserklärung aktuell halten
Bei Website-Änderungen prüfen
Jede signifikante Änderung an der Website (neues Feature, Redesign, neue Seite) erfordert eine Prüfung ob die Erklärung noch aktuell ist. Neue bekannte Probleme ergänzen.
Feedback-Meldungen verarbeiten
Wenn Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden, diese dokumentieren und — sofern sie zutreffen — in der Erklärung aufführen bis sie behoben sind.
Jährliche Aktualisierung
Mindestens jährlich überprüfen ob die Erklärung noch der Realität entspricht. Datum der letzten Überprüfung aktualisieren. Behobene Probleme aus der Nicht-konform-Liste entfernen.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Barrierefreiheitserklärung auf Deutsch sein?
Für deutsche Websites ja — die Erklärung sollte in der Hauptsprache der Website verfügbar sein. Für mehrsprachige Websites in allen Sprachen oder zumindest mit einem Link zur deutschsprachigen Version.
Was passiert wenn ich keine Barrierefreiheitserklärung habe?
Für BFSG-pflichtige Websites ist das Fehlen der Erklärung ein Verstoß der von Marktüberwachungsbehörden geahndet werden kann. Für freiwillige Erklärungen: kein direktes Bußgeld, aber Glaubwürdigkeitsverlust und potenzielle Abmahnrisiken.
Kann ich eine Muster-Erklärung von einer anderen Website kopieren?
Als Ausgangspunkt ja — aber eine Barrierefreiheitserklärung muss den tatsächlichen Zustand der eigenen Website beschreiben. Eine kopierte Erklärung die nicht zur eigenen Website passt ist schlimmer als keine, weil sie Nutzer täuscht.
Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheitserklärung und Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO-Pflicht). Die Barrierefreiheitserklärung dokumentiert die Zugänglichkeit der Website (BFSG-/BITV-Pflicht). Beide sind separate Dokumente mit unterschiedlichen Inhalten und Rechtsgrundlagen.