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KI-Kennzeichnungspflicht 2026

Ab dem 2. August 2026 wird Artikel 50 des EU AI Act scharf geschaltet – und betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jeden, der Chatbots, KI-Bilder oder KI-Texte einsetzt. Was wirklich kennzeichnungspflichtig ist, wann die redaktionelle Ausnahme greift und was bei Verstößen droht.

Was ändert sich am 2. August 2026?

Der EU AI Act ist bereits seit August 2024 in Kraft, wird aber stufenweise scharf geschaltet. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gehören zu den Regeln mit der längsten Übergangsfrist – und treffen damit auch kleine Websites, Selbstständige und Marketing-Teams, die bislang von den Verbotsnormen und Hochrisiko-Pflichten des Gesetzes gar nicht betroffen waren.

Was ist konkret kennzeichnungspflichtig?

Artikel 50 unterscheidet vier Fallgruppen. Für jede gilt eine eigene Form der Kennzeichnung.

Chatbots & virtuelle Assistenten

Nutzer müssen zu Beginn der Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen – auch wenn die KI eine menschliche Persona simuliert.

KI-generierte Bilder, Audio & Video

Synthetische Inhalte müssen als maschinell erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden – maschinenlesbar und für Menschen erkennbar.

Deepfakes

Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Objekte oder Ereignisse täuschend echt imitieren, brauchen einen klaren Hinweis auf die künstliche Erzeugung.

KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden – sofern keine Ausnahme greift.

Die redaktionelle Ausnahme

Für Text-Inhalte enthält Artikel 50 eine wichtige Ausnahme: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterliegt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Wann greift die Ausnahme?

Redaktionelle Kontrolle als Voraussetzung der Ausnahme

Entscheidend ist nicht, ob ein KI-Werkzeug beim Entwurf geholfen hat, sondern ob am Ende ein Mensch die fachliche und redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt: prüfen, ergänzen, korrigieren, freigeben.

Warum Transparenzseiten sinnvoll sind

Transparenzseite als freiwillige Ergänzung

Auch wenn die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für redaktionell verantwortete Texte entfällt, schafft eine offene Redaktions- und Transparenzseite Vertrauen bei Lesern – und macht den Prüfprozess nachvollziehbar.

Wie das konkret aussehen kann, zeigt unsere Redaktion & Transparenz-Seite: Sie erklärt den Redaktionsprozess, den Umgang mit KI-Werkzeugen und die fachliche Prüfung jedes Beitrags.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 zählen zur niedrigeren der beiden Bußgeldkategorien des EU AI Act, sind aber keineswegs zu vernachlässigen.

Praktisch umsetzen

EU AI Act praktisch umsetzen

Wer Chatbots, KI-Bildgeneratoren oder KI-Text-Tools einsetzt, sollte vor dem 2. August 2026 prüfen: Welche Systeme sind betroffen? Wo fehlt ein Hinweis? Greift die redaktionelle Ausnahme wirklich, oder wird ein Chatbot ohne Kennzeichnung eingesetzt? Eine kurze interne Bestandsaufnahme reicht meist aus, um die wichtigsten Lücken zu schließen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als kleines Unternehmen die KI-Kennzeichnungspflicht auch beachten?

Ja. Artikel 50 EU AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein KI-Chatbot, ein KI-Bildgenerator oder ein KI-Text-Tool eingesetzt wird, das mit Nutzern interagiert oder Inhalte für die Öffentlichkeit erzeugt, gelten die Transparenzpflichten.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für interne KI-Nutzung?

Nein. Artikel 50 betrifft Inhalte und Interaktionen, die für Dritte – etwa Website-Besucher oder Kunden – bestimmt sind. Rein interne Nutzung von KI-Tools, etwa für Recherche oder Entwürfe, fällt nicht darunter.

Reicht ein allgemeiner Hinweis im Impressum aus?

Nein. Bei Chatbots muss der Hinweis zu Beginn der jeweiligen Interaktion erfolgen, bei Deepfakes und synthetischen Medien direkt am Inhalt. Ein zentraler Hinweis im Impressum erfüllt die Pflicht nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Artikel 50 und den Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act?

Die Hochrisiko-Pflichten betreffen spezifische KI-Anwendungen wie CV-Screening oder Kreditbewertung und verlangen Konformitätsbewertungen und Dokumentation. Artikel 50 ist eine reine Transparenzpflicht, die unabhängig von der Risikoklasse für alle Anbieter interaktiver oder inhaltserzeugender KI-Systeme gilt.