WCAG 2.2 – Die wichtigsten Erfolgskriterien erklärt
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Mehr lesenHäufige Fragen zur Web-Barrierefreiheit
Was verlangt das BFSG konkret von Websites?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab Juni 2025 für private Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Es fordert WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard — also ausreichend Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte, klare Struktur und assistive-technologie-kompatible Implementierung. Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit 2020 der BITV 2.0.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
WCAG 2.2 (Oktober 2023) erweitert 2.1 um 9 neue Erfolgskriterien — darunter Focus Appearance (sichtbarer Tastaturfokus), Dragging Movements (Alternativen zu Drag & Drop) und Target Size Minimum (Mindestgröße für Klickziele). WCAG 2.2 AA ist der aktuelle Best-Practice-Standard, auch wenn BFSG formal noch auf 2.1 AA referenziert.
Wie teste ich meine Website auf Barrierefreiheit?
Automatisierte Tools wie axe DevTools, WAVE oder Lighthouse decken ca. 30–40% aller Fehler auf. Manuell testen: vollständige Tastaturnavigation (Tab, Enter, Escape), Screenreader (NVDA + Firefox, VoiceOver + Safari), Kontrast-Checker. Einbindung echter Nutzender mit Behinderungen deckt das Restrisiko ab. Kein Automatisierungstool ersetzt manuelles Testing.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und wann brauche ich sie?
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein Pflichtdokument für alle öffentlichen Stellen (BITV 2.0) und empfohlen für alle BFSG-pflichtigen Anbieter. Sie beschreibt den Stand der Konformität, bekannte Mängel, Ausnahmen und einen Kontaktmechanismus für Feedback. Öffentliche Stellen müssen sie nach dem EU-Muster veröffentlichen.