KI im Marketing

KI-Kennzeichnungspflicht 2026 – EU AI Act Artikel 50

Ab 2. 8. 2026 gilt Art. 50 EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte. Wer betroffen ist, wo die redaktionelle Ausnahme gilt und was bei Verstößen droht

KI-Kennzeichnungspflicht 2026

Ab dem 2. August 2026 wird Artikel 50 des EU AI Act scharf geschaltet – und betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jeden, der Chatbots, KI-Bilder oder KI-Texte einsetzt. Was wirklich kennzeichnungspflichtig ist, wann die redaktionelle Ausnahme greift und was bei Verstößen droht.

Ausführlicher Deep-Dive zu diesem Thema

Diese Seite gibt dir den kompakten Überblick. Wer tiefer einsteigen möchte – mit rechtlichem Hintergrund, der Abgrenzung Anbieter vs. Betreiber, Bußgeld-Sonderregeln für KMU und einem Fahrplan bis August 2026 – findet die ausführliche Version in unserem Blogbeitrag „KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was der EU AI Act ab August wirklich verlangt”.

Was ändert sich am 2. August 2026?

Der EU AI Act ist bereits seit August 2024 in Kraft, wird aber stufenweise scharf geschaltet. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gehören zu den Regeln mit der längsten Übergangsfrist – und treffen damit auch kleine Websites, Selbstständige und Marketing-Teams, die bislang von den Verbotsnormen und Hochrisiko-Pflichten des Gesetzes gar nicht betroffen waren.

Betrifft nicht nur Tech-Konzerne

Artikel 50 richtet sich an jeden Anbieter und Betreiber eines KI-Systems, das mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt – unabhängig von Unternehmensgröße. Ein Blog, das KI-Bilder einsetzt, oder ein Kundenservice-Chatbot auf einer kleinen Website fallen ebenso darunter wie große Plattformen.

Was ist konkret kennzeichnungspflichtig?

Artikel 50 unterscheidet vier Fallgruppen. Für jede gilt eine eigene Form der Kennzeichnung.

Chatbots & virtuelle Assistenten

Nutzer müssen zu Beginn der Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen – auch wenn die KI eine menschliche Persona simuliert.

KI-generierte Bilder, Audio & Video

Synthetische Inhalte müssen als maschinell erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden – maschinenlesbar und für Menschen erkennbar.

Deepfakes

Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die reale Personen, Objekte oder Ereignisse täuschend echt imitieren, brauchen einen klaren Hinweis auf die künstliche Erzeugung.

KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden – sofern keine Ausnahme greift.

Die redaktionelle Ausnahme

Für Text-Inhalte enthält Artikel 50 eine wichtige Ausnahme: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen redaktionellen Kontrolle unterliegt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Wann greift die Ausnahme?

Entscheidend ist nicht, ob ein KI-Werkzeug beim Entwurf geholfen hat, sondern ob am Ende ein Mensch die fachliche und redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt: prüfen, ergänzen, korrigieren, freigeben.

Warum Transparenzseiten sinnvoll sind

Auch wenn die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für redaktionell verantwortete Texte entfällt, schafft eine offene Redaktions- und Transparenzseite Vertrauen bei Lesern – und macht den Prüfprozess nachvollziehbar.

Wie das konkret aussehen kann, zeigt unsere Redaktion & Transparenz-Seite: Sie erklärt den Redaktionsprozess, den Umgang mit KI-Werkzeugen und die fachliche Prüfung jedes Beitrags.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 zählen zur niedrigeren der beiden Bußgeldkategorien des EU AI Act, sind aber keineswegs zu vernachlässigen.

Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zuständig für die Durchsetzung sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden.

Praktisch umsetzen

Wer Chatbots, KI-Bildgeneratoren oder KI-Text-Tools einsetzt, sollte vor dem 2. August 2026 prüfen: Welche Systeme sind betroffen? Wo fehlt ein Hinweis? Greift die redaktionelle Ausnahme wirklich, oder wird ein Chatbot ohne Kennzeichnung eingesetzt? Eine kurze interne Bestandsaufnahme reicht meist aus, um die wichtigsten Lücken zu schließen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema KI-Kennzeichnungspflicht

Ja. Artikel 50 EU AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Sobald ein KI-Chatbot, ein KI-Bildgenerator oder ein KI-Text-Tool eingesetzt wird, das mit Nutzern interagiert oder Inhalte für die Öffentlichkeit erzeugt, gelten die Transparenzpflichten.

Nein. Artikel 50 betrifft Inhalte und Interaktionen, die für Dritte – etwa Website-Besucher oder Kunden – bestimmt sind. Rein interne Nutzung von KI-Tools, etwa für Recherche oder Entwürfe, fällt nicht darunter.

Nein. Bei Chatbots muss der Hinweis zu Beginn der jeweiligen Interaktion erfolgen, bei Deepfakes und synthetischen Medien direkt am Inhalt. Ein zentraler Hinweis im Impressum erfüllt die Pflicht nicht.

Die Hochrisiko-Pflichten betreffen spezifische KI-Anwendungen wie CV-Screening oder Kreditbewertung und verlangen Konformitätsbewertungen und Dokumentation. Artikel 50 ist eine reine Transparenzpflicht, die unabhängig von der Risikoklasse für alle Anbieter interaktiver oder inhaltserzeugender KI-Systeme gilt.